Ablauf
Bei der telefonischen Anmeldung während der Telefonsprechzeiten erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Termin zum Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen, die Schilderung von Symptomen, Beschwerden und Beeinträchtigungen sowie die Erhebung der aktuellen Lebenssituation. Dies dient sowohl der Diagnosestellung als auch der Überprüfung der Indikation einer Psychotherapie. Es können bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt werden.
Falls die Indikation für eine Psychotherapie vorliegt und ein Therapieplatz in meiner Praxis frei ist folgen zwei bis vier sogenannte probatorische Sitzungen. In diesen erhebe ich ausführlich Ihre Vorgeschichte, führe Testverfahren zur Diagnosesicherung durch und bespreche mit Ihnen Therapieziele und Behandlungsplan.
Im Anschluss stellen Sie mit meiner Unterstützung den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Da ich eine Kassenzulassung besitze, kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie je nachdem, welche Bedingungen in Ihrem mit der Kasse abgeschlossenen Vertrag enthalten sind.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Beantragt wird zunächst die Kurzzeittherapie 1, welche 12 Sitzungen umfasst. Ggf. können im Anschluss Verlängerungsanträge gestellt werden.